Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 22.10.2026
Inhaltsverzeichnis (16 Abschnitte)
§ 1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Immerbuch, angeboten durch:
EKP Easy Kids Pix UG (haftungsbeschränkt)
Friedrich-List-Straße 114
72805 Lichtenstein
Deutschland
§ 2 Gegenstand
Immerbuch ist eine digitale Plattform zur Erstellung und Verwaltung persönlicher Lebens-, Erinnerungs- und Freundebücher. Nutzer können Texte, Fotos, Videos, Sprachaufnahmen, Freundschaftseinträge, Familieninformationen, Ereignisse und weitere persönliche Erinnerungen speichern und verwalten.
§ 3 Registrierung
Für die Erstellung und Verwaltung eines Immerbuchs ist ein Benutzerkonto erforderlich. Der Nutzer macht bei der Registrierung zutreffende Angaben und schützt seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff.
§ 4 Minderjährige
Benutzerkonten für Kinder beziehungsweise die Verwaltung von Immerbüchern minderjähriger Personen dürfen nur entsprechend den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen angelegt und genutzt werden. Soweit erforderlich, erfolgt die Verwaltung durch Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte.
Wer ein Immerbuch für sich selbst anlegt, muss mindestens sechzehn Jahre alt sein; für Jüngere legt ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte Person das Buch an.
Für Beiträge eingeladener Gäste unter sechzehn Jahren wird die Einwilligung eines Sorgeberechtigten verlangt.
§ 5 Inhalte der Nutzer
Nutzer können eigene Inhalte einstellen: Texte, Bilder, Fotos, Videos, Audioaufnahmen und sonstige persönliche Informationen.
Der Nutzer behält seine Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Er räumt Immerbuch ausschließlich diejenigen Nutzungsrechte ein, die technisch erforderlich sind, um die Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, darzustellen, zu sichern und den vom Nutzer autorisierten Personen zugänglich zu machen.
Immerbuch erwirbt keine darüber hinausgehenden Rechte. Insbesondere werden eingestellte Inhalte nicht zu Werbezwecken verwendet und nicht an Dritte zur eigenen Verwendung weitergegeben.
§ 6 Rechte Dritter
Nutzer dürfen keine Inhalte hochladen, deren Verwendung Rechte Dritter verletzt — insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild.
§ 7 Unzulässige Inhalte
Unzulässig sind rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende oder sonstige gesetzeswidrige Inhalte sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. Immerbuch kann entsprechende Inhalte sperren oder entfernen.
§ 8 Einladungen
Der Buchinhaber kann anderen Personen Einladungslinks zur Erstellung von Beiträgen bereitstellen. Einladungslinks dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet und nicht missbräuchlich verbreitet werden. Persönliche Einladungslinks gelten 21 Tage; ein Sammellink gilt, bis der Buchinhaber ihn sperrt. Auch persönliche Links lassen sich vorher jederzeit sperren.
Der Eigentümer eines Buches kann einen Urlaub per E-Mail mit anderen Nutzern zum Ansehen teilen. Wer annimmt, nimmt den Urlaub in eigene Bücher auf und kann ihn dort nur ansehen; bearbeitet wird er ausschließlich in dem Buch, aus dem er stammt, und seine Fotos und Aufnahmen bleiben dort. Der Teilende kann die Freigabe jederzeit zurückziehen, der Empfänger sie ablehnen oder den Urlaub wieder aus seinen Büchern nehmen. Eine nicht angenommene Freigabe erlischt 90 Tage nach dem letzten Teilen. Wer teilt, ist dafür verantwortlich, dass er die Inhalte des Urlaubs — etwa Fotos und Aufnahmen anderer Personen — auf diese Weise weitergeben darf; § 6 gilt entsprechend.
§ 9 Freigabe von Beiträgen
Eingereichte Beiträge werden vor Aufnahme in ein Immerbuch vom Buchinhaber geprüft. Er kann Beiträge freigeben, bearbeiten oder ablehnen.
Beiträge, die ein Eigentümer oder Mitbesitzer im Gästebuch eines Geburtstags auf seinem eigenen Gerät aufnimmt, gelten mit dem Speichern als freigegeben. Er gibt das Gerät nur für den jeweiligen Eintrag aus der Hand und achtet darauf, dass jeder Gast selbst einwilligt oder, bei Gästen unter sechzehn Jahren, ein Sorgeberechtigter. Eigentümer und Mitbesitzer können jeden Gastbeitrag aus einem Sammellink oder dem Gästebuch wieder entfernen; er lässt sich dann 24 Stunden lang zurückholen und wird danach endgültig gelöscht.
§ 10 Verfügbarkeit
Immerbuch bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht garantiert werden.
§ 11 Datensicherung und Export
Immerbuch trifft angemessene technische Maßnahmen zur Sicherung gespeicherter Inhalte. Zusätzlich steht jederzeit ein vollständiger Export aller eigenen Inhalte zur Verfügung. Beiträge von Gästen aus einem Sammellink oder dem Gästebuch enthält er mit Name, Text, Fotos, Videos und Aufnahmen nur, wenn der Gast dem bei seiner Einwilligung zugestimmt hat. Urlaube, die ein anderer Nutzer zum Ansehen geteilt hat, enthält er nur als Verweis ohne Fotos, Videos und Aufnahmen; sie bleiben Inhalte des teilenden Nutzers. Nutzer sollten besonders wichtige Inhalte zusätzlich selbst sichern.
§ 12 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website angegebenen Preise. Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags werden Preis, Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigungsbedingungen angezeigt.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 13 Abonnements
Kostenpflichtige Abonnements laufen für den bei Vertragsschluss angegebenen Zeitraum. Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen werden vor Abschluss transparent angezeigt.
§ 14 Nach Vertragsende
Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Vertrags bleiben bestehende Bücher lesbar und exportierbar. Gesperrt sind neue Uploads und neue Einladungslinks. Es wird nichts gelöscht, solange das Konto besteht.
§ 15 Gedrucktes Buch und QR-Codes
Eigentümer und Mitbesitzer eines Immerbuchs können es — ganz oder in Teilen — als Druck-PDF oder als Druckbilder erstellen. Vor jedem Druck fragt Immerbuch, ob Sprachaufnahmen und Videos als QR-Code ins gedruckte Buch kommen sollen. Die Wahl ist frei: Eine Pflicht zu QR-Codes besteht nicht, und eine Voreinstellung gibt es nicht. Ohne Wahl wird kein Druck erstellt. Die Wahl gilt nur für diesen einen Druck und wird mit ihrem Zeitpunkt und der Fassung des angezeigten Hinweises gespeichert.
Mit QR-Codes trägt jede gedruckte Seite mit Sprachaufnahmen oder Videos einen QR-Code. Er führt zu den Sprachaufnahmen und Videos dieser Seite, die beim Drucken schon hochgeladen waren und noch im Buch stehen — auch zu Aufnahmen, die Freunde auf ihrer Seite hinterlassen haben, zu Aufnahmen von Familienmitgliedern und auf einer Familienseite, die mit „Nur für uns“ verborgen ist; Texte und Fotos zeigt er nicht. Wer den Code scannt — wer also das gedruckte Buch, die Datei oder ein Foto der Seite hat —, kann diese Aufnahmen ohne Anmeldung anhören oder ansehen. Ein Code ist dauerhaft und lässt sich nicht einzeln abschalten; für eine Aufnahme endet er, wenn sie gelöscht wird, ganz, wenn die Seite gelöscht wird oder Immerbuch den Schlüssel für alle Codes wechselt. In früher gedruckten Büchern kann stattdessen bei jeder Aufnahme ein eigener Code stehen; für ihn gilt dasselbe. Ein späterer Druck ohne QR-Codes ändert daran nichts. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Ausgenommen sind Sprachaufnahmen und Videos, die Gäste über einen Sammellink oder im Gästebuch hinterlassen haben, und solche aus Urlauben, die ein anderer Nutzer zum Ansehen geteilt hat: Zu ihnen führt auch bei der Wahl „mit QR-Codes“ kein Code; bei ihnen steht nur der Hinweis auf das digitale Buch.
Ohne QR-Codes steht auf der Seite nur der Hinweis, dass die Aufnahmen im digitalen Buch zu finden sind. Abschriften von Sprachaufnahmen werden in keinem Fall gedruckt.
Wer QR-Codes wählt, ist dafür verantwortlich, dass er die Aufnahmen anderer Personen — etwa von Großeltern, Freunden oder eingeladenen Gästen — auf diese Weise zugänglich machen darf und die dafür erforderlichen Einwilligungen vorliegen, bei Kindern die ihrer Sorgeberechtigten. Dasselbe gilt, wenn er das gedruckte Buch oder die Druckdatei weitergibt. § 6 gilt entsprechend.
§ 16 Stand
Diese Bedingungen haben den Stand vom 22. Oktober 2026.
